Corona Update 5/2022
07. 02. 2022
Mit Stand heute tritt eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Sie ist hier abrufbar
Die Veränderungen beziehen sich vor allem auf die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer bei größeren Veranstaltungen in Innenräumen.
Es werden Regelungen vorgenommen für Veranstaltungen mit mehr als 750 Zuschauern, wobei
- in Innenräumen eine Auslastung von maximal 30% der Höchstkapazität, maximal 4.000 Personen und
- im Freien eine Auslastung von maximal 50% der Höchstkapazität, maximal 10.000 Personen zugelassen sind.
Die angefügte Tabelle stellt die Änderungen dar.
Die Verordnung ist bis zum 09.02.2022 gültig und wird mit den neuen Beschlüssen der nächsten Bund-Länder-Runde aktualisiert.
Wir wünschen allen Vereinen beste Gesundheit!
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